Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenversicherungen
Als Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verfüge ich über die Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie können also ohne Überweisung direkt mit Ihrer Versichertenkarte meine Praxis aufsuchen. Bei entsprechender Indikation bzw. Notwendigkeit wird die psychotherapeutische Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen nach Antragsverfahren übernommen.
Private Krankenversicherungen & Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich das Antragsverfahren jedoch unterschiedlich gestaltet und von Ihrem Versicherungstarif abhängt, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, um die entsprechenden Modalitäten zu klären. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Abrechnung richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).